Didiyo B.V. Geschäftsbedingungen für Lieferanten

  1. Begriffsbestimmungen

Vertrag: der Vertrag zwischen Didiyo und dem Lieferanten, für den diese Geschäftsbedingungen für Lieferanten gelten.

Kunde: die natürliche oder juristische Person, die dem Lieferanten über die Plattform einen Auftrag erteilt.

Didiyo: das private Unternehmen Realapps B.V., handelnd unter dem Namen Didiyo, mit Sitz und Geschäftsstelle in 5651 GK Eindhoven, Mispelhoefstraat 21a, E-Mail-Adresse zakelijk@didiyo.com.

Bestellvertrag: der über die Plattform geschlossene Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten, mit dem der Kunde das Produkt vom Lieferanten erwirbt. Didiyo ist keine Vertragspartei des Bestellvertrages.

Plattform: Die Didiyo-Anwendung und andere Tools von Didiyo, mittels derer die Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird.

Datenschutzerklärung: die Datenschutzerklärung von Didiyo, deren aktuellste Version auf der Plattform zu finden ist.

Produkt: ein Produkt (Lebensmittel, zubereitete Produkte, alkoholfreie Getränke und andere Verbraucherprodukte), das vom Lieferanten über die Plattform angeboten wird.

Dienstleistung: die von Didiyo angebotenen Dienstleistungen und Aktivitäten, bestehend aus (a) der Veröffentlichung des Produktsortiments; (b) der Ermöglichung des Vertragsabschlusses zwischen Lieferant und Kunde und (c) der Weiterleitung von Bestellungen an den jeweiligen Lieferanten.

Lieferant: ein unabhängiges Unternehmen, das einen Vertrag mit Didiyo abgeschlossen hat, und das Produkte verkauft und die Plattform für den Abschluss und die Bezahlung von Bestellverträgen nutzt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten: die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferanten von Didiyo.

Lieferanteninformationen: die Informationen des Lieferanten, u.a. bezüglich Firmen- und Kontaktdaten, Produktsortiment (einschließlich Zusammensetzung, Zutaten, Zusätze, Informationen über Allergien, Nährwerte und Inhaltsstoffe, soweit gesetzlich vorgeschrieben), Preise einschließlich Mehrwertsteuer, Firmenlogo, Grafiken, Domainname, Zustellbereich (einschließlich Postleitzahlen), Zustellkosten, Öffnungszeiten, Mindestbestellmengen, Kontonummern und die Umsatzsteuernummer.

  • Geltungsbereich dieser Bedingungen
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferanten gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag in Bezug auf eine erbrachte Dienstleistung. Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Lieferanten wird ausdrücklich abgelehnt.
    • Ein Vertrag zwischen Didiyo und dem Lieferanten kommt erst dann zustande, wenn der Lieferant ein unterschriebenes Anmeldeformular übermittelt hat. Didiyo hat das Recht, eine Anfrage zur Nutzung seiner Dienste abzulehnen.
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferanten sind elektronisch unter http://www.didiyo.com verfügbar und können ausgedruckt und gespeichert werden.
    • Die Nutzung der Plattform durch einen Kunden unterliegt separaten Geschäftsbedingungen zwischen Didiyo und dem Kunden. Der Lieferant ist für die Erfüllung des Bestellvertrages allein verantwortlich. Didiyo ist als Vermittler nicht Vertragspartei des Bestellvertrages.
  • Vertragsgegenstand
    • Didiyo stellt dem Lieferanten die Dienstleistung zur Verfügung, mit der es dem Lieferanten ermöglicht, Bestellverträge abzuschließen. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald Didiyo dem Lieferanten bestätigt hat, dass Didiyo die Angaben auf dem Antragsformular bearbeitet hat.
    • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    • Didiyo veröffentlicht Teile der Lieferanteninformationen, die für den Bestellprozess relevant sind, auf der Plattform. Didiyo ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, Lieferanteninformationen zu überprüfen oder zu ändern. Didiyo behält sich das Recht vor, Lieferanteninformationen (oder Teile davon) nicht aus öffentlichen Quellen zu veröffentlichen oder zu ergänzen und wird den Lieferanten entsprechend informieren.
    • Didiyo kann nicht garantieren, dass die Dienstleistung zu jeder Zeit ununterbrochen zur Verfügung steht. Didiyo bemüht sich, den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Die Vereinbarung hat daher den Charakter einer Bemühungspflicht.
    • Der Lieferant schuldet Didiyo eine Gebühr für die Dienstleistung. Diese Gebühr setzt sich zusammen aus der im Antragsformular genannten Provision pro Auftrag, zuzüglich der Kosten, die der Zahlungsanbieter pro Zahlung berechnet.
  • Pflichten des Lieferanten
    • Der Lieferant bevollmächtigt Didiyo, Verträge mit Kunden im Namen des Lieferanten abzuschließen.
    • Der Lieferant stellt Didiyo stets aktuelle Lieferanteninformationen zur Verfügung. Der Lieferant ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Lieferanteninformationen verantwortlich.
    • Der Lieferant hat frische Produkte sorgfältig zu verpacken, ggf. in isoliertem Verpackungsmaterial, so dass ihre Qualität bei der Lieferung gewährleistet ist.
    • Der Lieferant autorisiert Didiyo, die Lieferanteninformationen zu nutzen und zu verarbeiten, zum Beispiel für Marketingkampagnen, Datenbanken, Partnerplattformen oder Suchmaschinen.
    • Der Lieferant wird Didiyo im Falle eines möglichen Verstoßes gegen geltendes Lebensmittelrecht und/oder einer Inspektion der Behörde für die Sicherheit von Lebensmitteln und Konsumgütern unverzüglich informieren. Ein Prüfbericht wird umgehend an Didiyo gesendet.
    • Der Lieferant darf pro Adresse maximal einen Geschäftsstandort auf der Plattform registrieren.
    • Der Lieferant ist per E-Mail und Telefon während der Öffnungszeiten des Lieferanten erreichbar.
    • Der Lieferant ist für die Bearbeitung von Beschwerden von Kunden verantwortlich.
  • Zahlungen von Kunden
    • Kunden müssen für Bestellungen online bezahlen. Diese Zahlungen werden von Didiyo an den Lieferanten wöchentlich durch Überweisung auf ein vom Lieferanten schriftlich übermitteltes niederländisches Bankkonto geleistet.
    • Didiyo ist für die Zahlung von verschiedenen Parteien abhängig, beispielsweise von Banken, Kreditkartenunternehmen und Zahlungsdienstleistern. Didiyo ist bemüht, Auszahlungen so schnell wie möglich vorzunehmen, kann aber nicht garantieren, dass Zahlungen an einem bestimmten Tag auf dem Konto des Lieferanten eingehen.
    • Didiyo wird ausstehende Rechnungen (sowohl für Provisionen als auch für andere Leistungen wie z.B. Marketingaktionen) und Kosten mit den vom Lieferanten zu erhaltenden Auszahlungen verrechnen. Der Lieferant ist mit dieser Verrechnung einverstanden. Unbeschadet dieser Befugnis ist der Lieferant verpflichtet, Rechnungen auf erstes Anfordern von Didiyo per Banküberweisung zu bezahlen.
    • Der Lieferant kann Didiyo auffordern, eine bestimmte Zahlung an den Kunden zurückzuerstatten. Diese Aufforderung ist vom Lieferanten schriftlich an Didiyo zu richten. Didiyo wird die erstatteten Zahlungen mit den vom Lieferanten zu erhaltenden Auszahlungen verrechnen.
    • Didiyo ist berechtigt, offene Rechnungen, Gebühren und Erstattungen vom Lieferanten im Lastschriftverfahren einzuziehen.
    • Anmerkungen oder Reklamationen zu übermittelten Rechnungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der betreffenden Rechnung schriftlich erfolgen. Andernfalls gelten sie als anerkannt und alle Ansprüche des Lieferanten in Bezug auf die betreffende Rechnung erlöschen.
    • Wird eine Kreditkartenzahlung vom Zahlenden mittels Rückbuchung zurückgefordert, wird der Bestellbetrag mit den Zahlungen des Lieferanten verrechnet. Der Lieferant ist damit einverstanden, dass etwaige Rückbuchungskosten des Zahlungsdienstleisters dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
    • Der Lieferant verzichtet auf jegliches Recht zur Aufrechnung.
    • Der Kunde kann dem Zusteller über die verfügbaren Online-Zahlungsmethoden optional ein Trinkgeld geben. Wenn der Lieferant die Zustellung selbst vornimmt, zahlt Didiyo das Trinkgeld in voller Höhe an den Lieferanten aus. Der Lieferant ist verantwortlich für (a) die Zahlung des Trinkgeldes an den Zusteller und (b) alle steuerlichen (Lohn-)Folgen der Zahlung.
  • Wartung der Plattform
    • Didiyo garantiert nicht, dass die angebotenen Dienstleistungen jederzeit ohne Unterbrechung oder Störung verfügbar sind. Aufgrund von internen oder externen Störungen kann es zu ungeplanten Ausfallzeiten und/oder unerwarteten Unterbrechungen kommen.
    • Didiyo behält sich das Recht vor, Dienste zu unterbrechen, wenn es für Wartungszwecke notwendig erscheint. Der Lieferant erkennt an, dass die Durchführung von Wartungsarbeiten zu Unterbrechungen in der Erbringung von Dienstleistungen führen kann. Didiyo bemüht sich, den Lieferanten so weit wie möglich im Voraus zu informieren und die Arbeiten so weit wie möglich nach Geschäftsschluss durchzuführen (oder durchführen zu lassen).
    • In keinem Fall kann der Lieferant eine Entschädigung oder einen Schadenersatz als Folge von Unterbrechungen der Dienstleistung von Didiyo verlangen, sei es aufgrund einer Störung oder anderweitig.
  • Höhere Gewalt
    • Im Falle höherer Gewalt, sei es dauerhafter oder vorübergehender Natur, ist Didiyo berechtigt, nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag vorübergehend auszusetzen.
    • Als höhere Gewalt gelten alle äußeren Ursachen, die nicht im Einflussbereich von Didiyo liegen und die Didiyo an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern, einschließlich Streiks, Kriegsgefahr, Krieg, Aufruhr, Unruhen, Boykotts, Verkehrs- oder Transportstörungen, behördliche Einschränkungen (sei es aufgrund einer Pandemie oder anderweitig), Stromausfälle oder Ausfälle von Internet, Computernetzwerk oder Telekommunikationseinrichtungen.
  • Haftungsbeschränkung
    • Didiyo haftet nicht für Schäden, die durch Preise, Öffnungszeiten, Zustellbereiche und/oder eventuelle Rabattaktionen entstehen. Falls gewünscht, kann der Lieferant eine Bestellung durch telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kunden überprüfen.
    • Didiyo haftet nicht für Kundenbewertungen und deren Folgen. Didiyo kann jedoch nach eigenem Ermessen Bewertungen entfernen. Didiyo ist nicht verpflichtet, mit dem Lieferanten darüber zu kommunizieren.
    • Beauftragt der Lieferant einen Dritten mit der Zustellung, ist der Lieferant für die Zustellung und die Zustellkosten verantwortlich.
    • Eine etwaige Haftung von Didiyo ist auf den Betrag begrenzt, den seine Haftpflichtversicherung im betreffenden Fall auszahlt. Zahlt die Versicherung nicht, so ist die Haftung gegenüber dem Lieferanten auf EUR 2.500,- begrenzt.
    • Didiyo ist niemals haftbar für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Geschäftsunterbrechungen und Schäden an Dritten, unabhängig davon, ob diese aus stornierten oder betrügerischen Bestellungen oder Zahlungen oder Zahlungsproblemen von Kunden resultieren.
    • Die Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse in diesen Geschäftsbedingungen für Lieferanten gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Didiyo zurückzuführen ist.
    • Der Lieferant stellt Didiyo von Ansprüchen Dritter, einschließlich Kunden, frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages und/oder des Bestellvertrages stehen. Alle hieraus resultierenden Kosten und Schäden seitens Didiyo gehen zu Lasten des Lieferanten.
  • Personenbezogene Daten
    • Daten des Lieferanten und seiner Kontaktpersonen, auch wenn der Lieferant als Einzelunternehmen oder offene Handelsgesellschaft auftritt, gelten nicht als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO.
    • Jede Vertragspartei ist ein separater Verantwortlicher in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die für die jeweils eigenen Zwecke verarbeitet werden. Das bedeutet, dass jede Partei für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich ist, für die sie die Zwecke und Mittel im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferanten bestimmt. Die Vertragsparteien verarbeiten daher keine personenbezogenen Daten füreinander.
    • Didiyo speichert Kundeninformationen in einer Kundendatei. Didiyo nutzt diese Kundendatenbank für administrative und technische Zwecke, um den Vertrag auszuführen. Anonymisierte Daten werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen von Didiyo auch für Statistik- und Marketingzwecke verwendet. Didiyo gibt keine personenbezogenen Informationen an Dritte weiter.
    • Der Lieferant ist sich der Datenschutzrichtlinie von Didiyo bewusst und handelt in Übereinstimmung mit dieser und der DSGVO. Das Restaurant gibt die personenbezogenen Daten der Kunden nicht an Dritte weiter und kommuniziert mit den Kunden nur zum Zweck der Erfüllung des Auftrags.
    • Im Falle einer Datenverletzung informiert der Lieferant Didiyo unverzüglich unter Angabe der Art der personenbezogenen Daten, die von der Datenverletzung betroffen sind.
  1. Geistiges Eigentum
    1. Der Lieferant räumt Didiyo für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, den Namen, das Logo und andere geistige Eigentumsrechte des Lieferanten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages zu nutzen.
    1. Der Lieferant garantiert Didiyo, dass er vollumfänglich autorisiert und befugt ist, den vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Inhalt (wie z.B. Logos, Fotos und Beschreibungen) für die Zwecke der Dienstleistung zu nutzen und an Didiyo weiterzugeben. Der Lieferant stellt Didiyo von allen Ansprüchen Dritter frei.
  1. Beendigung und Kündigung
    1. Jede der Parteien hat das Recht, den Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung zu kündigen. Die Kündigung kann nur zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen ausgesprochen werden. Der Lieferant kann nur kündigen, wenn alle Verpflichtungen erfüllt sind. Didiyo legt nach Erhalt der Mitteilung fest, ab welchem Datum keine Bestellungen mehr angenommen werden.
    1. Der Lieferant ist von Rechts wegen in Verzug, wenn eine Verpflichtung aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wird.
    1. Für den Fall, dass der Lieferant in Verzug gerät, ist Didiyo ohne jegliche Verpflichtung zum Schadensersatz und unbeschadet seiner Rechte befugt:
  2. seine Verpflichtungen, einschließlich der Bereitstellung der Plattform, vorübergehend auszusetzen; und/oder
  3. die Provision für einen Monat um 10 % zu erhöhen; und/oder
  4. den Vertrag mit sofortiger Wirkung mittels einer an den Lieferanten gerichteten schriftlichen Auflösungserklärung aufzulösen.
    1. Didiyo kann den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Ungenauigkeiten im Anmeldeformular, wiederholte negative Bewertungen und/oder Bewertungen von der eigenen Familie oder Freunden des Lieferanten bestehen.
    1. Der Lieferant kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn die Dienstleistung für mehr als 40 Stunden, gerechnet während der Geschäftszeiten (Montag-Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr), nicht verfügbar ist.
  1. Sonstige Bestimmungen
    1. Von diesen Bedingungen kann nur mittels eines von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Dokuments abgewichen werden.
    1. Wenn und soweit sich eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen als unwirksam erweist oder aufgehoben wird, bleiben die übrigen Bestimmungen der Lieferbedingungen in vollem Umfang wirksam.
    1. Didiyo ist berechtigt, diese Lieferbedingungen einseitig zu ändern, sofern solche Änderungen angemessen sind.
    1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Alle möglichen Streitigkeiten, die sich auf diese Vereinbarung beziehen oder aus dieser Vereinbarung resultieren, werden in erster Instanz von dem zuständigen Gericht in dem Bezirk, in dem Didiyo seinen Sitz hat, entschieden.
    1. Wenn in diesen Lieferbedingungen festgelegt ist, dass Handlungen schriftlich zu erfolgen haben, so ist darunter auch eine E-Mail zu verstehen. Elektronische Kommunikation gilt vorbehaltlich des Gegenbeweises als am Tag der Absendung zugestellt.

Sollten Sie Fragen und/oder Anmerkungen zu diesen Geschäftsbedingungen für Lieferanten haben, wenden Sie sich bitte an Didiyo unter zakelijk@didiyo.com

Version 20210212